Rechtsprechung
   VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28543
VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00 (https://dejure.org/2001,28543)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.03.2001 - 6 E 738/00 (https://dejure.org/2001,28543)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. März 2001 - 6 E 738/00 (https://dejure.org/2001,28543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe; Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe als zulässige Sonderabgabe; Verjährung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 8 UE 2568/86

    Ausgleichsabgabe nach den Verstromungsgesetzen: Abgabenfreiheit bei

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die Verjährung hat die Aufgabe, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn der Abgabengläubiger durch andauernde Untätigkeit ein schutzwürdiges Vertrauen für den Abgabenschuldner vermittelt (Hess. VGH, 23.11.1992 - 8 UE 2568/86, Seite 14 des Abdruckes m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat für verschiedenartige Ausgleichsabgaben, deren Verjährung vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt worden war, einhellig die Angemessenheit einer Analogie zu den Vorschriften der Abgabenordnung bejaht (siehe z.B. Hess. VGH, 08.09.1982 - V OE 111/81 für Verjährung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz - Hess. VGH, 23.11.1992 - 8 UE 2568/86 zur Verjährung von Ausgleichsabgaben nach den Verstromungsgesetzen - BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 zu den Abgaben nach dem Absatzfondsgesetz - BVerwG - 31.01.1995 - 11 C 8/93-DVBl. 1995, 813 = Buchholz 451.175.3.

    Für Ausgleichsabgaben besteht daher in Hessen eine Regelungslücke, die mit den traditionellen Instrumenten analoger Rechtsanwendung geschlossen werden muß (Hess. VGH, 23.11.1992 a.a.O.).

    Weiterhin ist festzustellen, daß der Gesetzgeber in den Fällen, in denen er die Verjährung von Abgaben außerhalb der Abgabenordnung ausdrücklich geregelt hat, vorwiegend die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung oder die Vorschriften der kommunalen Abgabengesetze für anwendbar erklärt (Hess. VGH, 23.11.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95

    Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Ausgleichsabgabe nach SchwbG § 11

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die Vorschriften der §§ 169, 170 AO über die Festsetzungsverjährung und nicht die Vorschriften über die Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO) finden Anwendung, weil die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe durch Bescheid festgesetzt wird und nicht etwa (- im Unterschied möglicherweise zur Schwerbehindertenabgabe, s. hierzu VGH Mannheim, 07.10.1996 - 2 S 632/95 - Nachweis in Juris -) unmittelbar kraft Gesetzes entsteht.

    Nach Ablauf einer gewissen Zeit sollen Rechtssicherheit und Rechtsfrieden eintreten und der Schuldner soll nicht noch Jahr und Tag mit lang zurückliegenden Forderungen überzogen werden (VGH Mannheim, 07.10.1996 - 2 S 632/95 - Nachweis in Juris; vgl. auch BVerwGE 97, 1, 6).

    Verstromungsgesetz Nr. 5 - zur Verjährung der Ausgleichsabgabe nach dem 3. Verstromungsgesetz - VGH Mannheim, 07.10.1996 - 2 S 632/95 - Nachweis in Juris - zur Verjährung von Ausgleichsabgaben nach § 11 Schwerbehindertengesetz; VG Würzburg, 01.03.1994, Nachweis ebenfalls in Juris ebenfalls, zur Verjährung der Ausgleichsabgabe nach § 11 Schwerbehindertengesetz).

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Denn von einem solchen "beredten Schweigen" ließe sich nur sprechen, wenn der Gesetzgeber etwas nicht geregelt hat, weil er es gerade nicht regeln wollte (so zur Anwendung des § 195 BGB im öffentlichen Recht BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227).

    Die Rechtsprechung hat für verschiedenartige Ausgleichsabgaben, deren Verjährung vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt worden war, einhellig die Angemessenheit einer Analogie zu den Vorschriften der Abgabenordnung bejaht (siehe z.B. Hess. VGH, 08.09.1982 - V OE 111/81 für Verjährung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz - Hess. VGH, 23.11.1992 - 8 UE 2568/86 zur Verjährung von Ausgleichsabgaben nach den Verstromungsgesetzen - BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 zu den Abgaben nach dem Absatzfondsgesetz - BVerwG - 31.01.1995 - 11 C 8/93-DVBl. 1995, 813 = Buchholz 451.175.3.

  • BVerwG, 31.01.1995 - 11 C 8.93

    Wegfall der Ausgleichsabgabepflicht für die Lieferung von Elektrizität an

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die Rechtsprechung hat für verschiedenartige Ausgleichsabgaben, deren Verjährung vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt worden war, einhellig die Angemessenheit einer Analogie zu den Vorschriften der Abgabenordnung bejaht (siehe z.B. Hess. VGH, 08.09.1982 - V OE 111/81 für Verjährung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz - Hess. VGH, 23.11.1992 - 8 UE 2568/86 zur Verjährung von Ausgleichsabgaben nach den Verstromungsgesetzen - BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 zu den Abgaben nach dem Absatzfondsgesetz - BVerwG - 31.01.1995 - 11 C 8/93-DVBl. 1995, 813 = Buchholz 451.175.3.

    Für die Anwendung der Verjährungsvorschriften aus der Abgabenordnung sprechen dann vor allem die folgenden Überlegungen: Da es sich bei der Erhebung von Ausgleichsabgaben um die Anwendung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger und nicht etwa um die Anwendung von bürgerlich-rechtlichen Vorschriften im Gleichordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger handelt, stellt die Abgabenordnung die sachnächste Regelung dar (BVerwG, 31.01.1995, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.02.1993 - 4 UE 2744/90

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe - hier: bei nicht ausgleichbaren

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe nach hessischem Landesrecht ist im Finanzverfassungssystem des Grundgesetzes als Sonderabgabe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzuordnen (Hess. VGH, 12.02.1993 - 4 UE 2744/90 -, NVwZ-RR 1994, 252).
  • VGH Hessen, 08.09.1982 - V OE 111/81
    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die Rechtsprechung hat für verschiedenartige Ausgleichsabgaben, deren Verjährung vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt worden war, einhellig die Angemessenheit einer Analogie zu den Vorschriften der Abgabenordnung bejaht (siehe z.B. Hess. VGH, 08.09.1982 - V OE 111/81 für Verjährung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz - Hess. VGH, 23.11.1992 - 8 UE 2568/86 zur Verjährung von Ausgleichsabgaben nach den Verstromungsgesetzen - BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 zu den Abgaben nach dem Absatzfondsgesetz - BVerwG - 31.01.1995 - 11 C 8/93-DVBl. 1995, 813 = Buchholz 451.175.3.
  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 4 UE 2058/94

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich von BNatSchG § 8c Nr 2 - naturschutzrechtliche

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Hess. VGH, a.a.O., sowie 20.03.1997 - 4 UE 2058/94 - HSGZ 1998, 71; 27.06.1996 - 4 UE 1183/95 - HSGZ 1997, 32) der Zeitpunkt der Erteilung der den Natureingriff zulassenden Baugenehmigung.
  • VG Kassel, 10.08.1999 - 6 E 2753/98

    Festsetzung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe im Bauantragsverfahren;

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die Kammer hat bereits einmal entschieden, daß die von kommunalen Gebietskörperschaften erhobene naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe der Regelung des § 1 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben - HKAG - unterfällt (Gerichtsbescheid vom 10.08.1999 - 6 E 2753/98 - unter Bezugnahme auf Schön/Fabry, Praxis der Gemeindeverwaltung, § 1 HKAG Ziff. 2.5).
  • VGH Hessen, 27.06.1996 - 4 UE 1183/95

    Isolierte Anfechtung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe; zum

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Hess. VGH, a.a.O., sowie 20.03.1997 - 4 UE 2058/94 - HSGZ 1998, 71; 27.06.1996 - 4 UE 1183/95 - HSGZ 1997, 32) der Zeitpunkt der Erteilung der den Natureingriff zulassenden Baugenehmigung.
  • VGH Hessen, 29.10.1998 - 4 UE 2082/96

    Erhebung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe - Verhältnis von

    Auszug aus VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00
    Die Ausgleichsabgabe entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Zahlungspflicht anknüpft (Hess. VGH, 29.10.1998 - 4 UE 2082/96).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht